1. Abgabe der Übersetzungsarbeiten
Der freiberufliche Mitarbeiter verpflichtet sich, die ihm übertragenen Übersetzungsarbeiten in dem ihm angegebenen Zeitraum auftragsgemäß in der vereinbarten Form (per Email, Datenträger, Telefax oder Postweg) abzuliefern.
Es wird die bestmögliche Übersetzung selbstverantwortlich angefertigt. Die Form des Ausgangstextes wird, sofern keine anderen Anweisungen gegeben werden, beibehalten. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen schriftlichen Anweisungen vorliegen oder Unterlagen mitgeschickt werden, in die allgemein übliche Fassung übersetzt. Sollte eine Übersetzung sprachliche, sachliche oder schreibtechnische Fehler aufweisen, ist der freiberufliche Übersetzer verpflichtet, unmittelbar nach der Entdeckung solcher Fehler eine kostenlose Korrektur oder, wenn angemessen, Neuübersetzung nachzuliefern.
Vereinbarte Liefertermine sind einzuhalten. Ist kein besonderer Liefertermin zwischen den Vertragsparteien vereinbart, erfolgt die Lieferung der Übersetzung innerhalb der für eine sorgfältige Erledigung erforderlichen Frist.
Sollte der freiberufliche Übersetzer aus irgendeinem Grund eine Übersetzung nicht fertig stellen können, ist der verpflichtet, uns dies sofort mitzuteilen.
Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Termins, was zur nachweisbaren Stornierung des Auftrages durch den Endauftraggeber führt, oder für eine Übersetzung, die nicht verwendbar ist, wird keine Vergütung gezahlt.
Die Aushändigung der Übersetzung erfolgt grundsätzlich nur an uns, es sei denn, es wurde im Einzelfall eine andere Entscheidung getroffen.
2. Honorar
Die Begleichung des vereinbarten Honorars erfolgt spätestens 21 Tage per Banküberweisung ab Eingangsdatum der Rechnung des freien Mitarbeiters.
3. Kundenschutz
Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich, ein Jahr nach der letzten Annahme eines Auftrages durch uns mit unseren Auftraggebern keine geschäftliche Beziehung einzugehen.
Gerichtsstand ist Hannover