Übersetzungsbüro Böhm & Partner

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1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen unseren Auftraggebern und uns, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.
Unsere Bedingungen gelten als anerkannt, wenn nicht binnen drei Tagen nach der Erteilung des Erstauftrages ein schriftlicher, die nicht anzuerkennende Bedingung nach Art und Umfang genau bezeichnender Widerspruch bei uns eingeht.

2. Auftragsausführung
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt.
Sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden, übersetzen wir Fachausdrücke in die allgemein übliche Fassung nach bestem Wissen und Gewissen.
Für Fehler in der erbrachten Leistung, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, kann keine Haftung übernommen werden.

3. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

4. Ausführungen durch Dritte
Zur Ausführung aller Geschäfte dürfen wir uns Dritter bedienen. Dabei haften wir nur für die sorgfältige Auswahl. Bei der Auswahl gilt der Sorgfaltspflicht Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer/in bzw. Dolmetscher/in handelt, der/die entweder:
· gerichtlich vereidigt/ermächtigt ist
· einen staatlich anerkannten Abschluss hat
· Muttersprachler ist bzw.
· mit dem/der wir bereits erfolgreich zusammengearbeitet haben.

5. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat uns rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.).
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat uns der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu unseren Lasten.

6. Lieferfristen
Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen dem Kunden angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden abgeschickt wurde.
Beruht etwaige Nichteinhaltung des Liefertermins auf höhere Gewalt oder Erkrankung des Übersetzers, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Einräumung einer angemessenen Nachfrist zu verlangen.

7. Stornierung
Nimmt der Auftraggeber einen Auftrag zurück, müssen uns die bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen Kosten erstattet und fertiggestellte Teile der ursprünglich zu erbringenden Leistungen abgenommen und bezahlt werden.

8. Mängelbeseitigung
Wir behalten uns das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss innerhalb von drei Wochen vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

9. Haftung und Reklamation
Wir haften bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Wir haften maximal in Höhe des Rechnungsbetrags.
Erhebt der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen, keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Aufraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.

10. Vergütung
Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.
Neben dem vereinbarten Honorar haben wir Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.
Bei umfangreichen Übersetzungen sind wir berechtigt, einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann die Übergabe der Arbeit von der vorherigen Zahlung unseres vollen Honorars abhängig gemacht werden.

11. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.

12. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

13. Streitigkeiten und Gerichtsort
Die Beseitigung von Streitigkeiten unterliegt dem Schiedsspruch der Schiedsstelle der Industrie- und Handelskammer Hannover-Hildesheim. Gerichtsstand ist Hannover.